Übernimmt die Krankenkasse die Therapiekosten?
Ihr Arzt diagnostiziert und verordnet im Falle einer Erkrankung sowohl die notwendigen Heilmittel als auch die Behandlung durch Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt und/oder Kinderarzt, Neurologen, Kieferorthopäden, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Pädaudiologen.
Ihre Krankenkasse zahlt die Kosten der ärztlich verordneten Therapie in unserer Praxis entsprechend den Empfehlungen der Spitzenverbände der KK gemäß § 124 SGB V.
Patient*innen über 18 Jahre, die nicht von der Zuzahlung zu Heilmitteln befreit sind, zahlen pro Verordnung eine Praxisgebühr von 10,00 € und außerdem einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten.
Mehr zur Praxis
CJD Praxis Schlaffhorst-Andersen
Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie
Bornstraße 22 (!)
31542 Bad Nenndorf
Tel. 05723-941824
Fax 05723-9898278
praxisleitung @schlaffhorst-andersen.de
Qualitätsmanagement
Wir wenden ein Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001:2015 an.