Ausbildung: Atem-, Sprech- und Stimmlehrer (staatl. gepr.) [Schule]
- Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss der Sekundarstufe I (Realschulabschluss); Gesundheit von Stimme, Sprache und Gehör; eintägige Aufnahmeprüfung
- Rechtsgrundlage
- Anerkannte Ersatzschule (NSchG); Ausbildung nach Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.06.2009
- Zielgruppe
- Musisch, sprachlich und pädagogisch/therapeutisch Interessierte, die gerne mit Menschen arbeiten
Die Vollzeit-Ausbildung an der Berufsfachschule ist staatlich anerkannt, dauert drei Jahre und enthält im 4. Halbjahr ein 6-monatiges extern durchgeführtes Praktikum in therapeutischen, pädagogischen und künstlerischen Handlungsfeldern.