Ausbildung: Atem-, Sprech- und Stimmlehrer (staatl. gepr.) [Schule]

Zugangsvoraussetzungen
Abschluss der Sekundarstufe I (Realschulabschluss); Gesundheit von Stimme, Sprache und Gehör; eintägige Aufnahmeprüfung
Rechtsgrundlage
Anerkannte Ersatzschule (NSchG); Ausbildung nach Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.06.2009
Zielgruppe
Musisch, sprachlich und pädagogisch/therapeutisch Interessierte, die gerne mit Menschen arbeiten

Die Vollzeit-Ausbildung an der Berufsfachschule ist staatlich anerkannt, dauert drei Jahre und enthält im 4. Halbjahr ein 6-monatiges extern durchgeführtes Praktikum in therapeutischen, pädagogischen und künstlerischen Handlungsfeldern.

therapeutisch pädagogisch musisch-künstlerisch