Beruf
Einkommensverhältnisse
Alle Absolventinnen und Absolventen finden Arbeitsplätze im Anschluss an die Ausbildung. Mobilität, Flexibilität und eigene Initiative sind dabei hilfreich.
Wir empfehlen unseren jungen Absolventinnen und Absolventen, zunächst Erfahrungen im Team zu sammeln, auch wenn sie bereits am Tag nach der Abschlussprüfung in eigener Verantwortung selbstständig arbeiten dürfen.
Mit dem Verband der Angestellten-Krankenkassen und verschiedenen Landesverbänden der RVO-Kassen bestehen Verträge zur Übernahme der Kosten bei ärztlich verordneter Sprach- und Stimmtherapie durch Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen /-lehrer.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen sehen in ihren gemeinsamen Empfehlungen Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen und -lehrer (Schule Schlaffhorst-Andersen) als Leistungserbringer von Stimm- und Sprachtherapie vor (gemäß § 124 Abs. 4 SGB V).
Die Bezahlung richtet sich nach den Verträgen, die der Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen und -lehrer mit den Krankenkassen bundes- und landesweit aushandelt.
Angestellte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen und -lehrer sind als Berufsgruppe noch nicht im BAT aufgeführt, sollten dennoch eine Einstufung zwischen BAT VI und BAT IV erreichen.
Honorare im pädagogischen Bereich sind der Marktlage angepasst.





