Praxis

Krankenkassen – Übernahme der Therapiekosten

Ihr Arzt diagnostiziert und verordnet im Falle einer Erkrankung die notwendigen Heilmittel als auch die Behandlung durch Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie.
 
Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt und/oder Kinderarzt, Neurologen, Kieferorthopäden, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Pädaudiologen.
 
Ihre Krankenkasse zahlt die Kosten der ärztlich verordneten Therapie in unserer Praxis entsprechend den Empfehlungen der Spitzenverbände der KK gemäß § 124 SGB V. PatientInnen über 18 Jahre, die nicht von der Zuzahlung zu Heilmitteln befreit sind, zahlen pro Verordnung eine Praxisgebühr von 10,00 € und außerdem einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten.
 
 
Unsere Anschrift:
Praxis für Atem-, Sprach- und Stimmtherapie
CJD Schule Schlaffhorst-Andersen Bad Nenndorf
Bornstraße 22
31542 Bad Nenndorf
fon 05723 9418-24
fax 05723 9418-18