Übernimmt die Krankenkasse die Therapiekosten?

Ihr Arzt diagnostiziert und verordnet im Falle einer Erkrankung sowohl die notwendigen Heilmittel als auch die Behandlung durch Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie.  

Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt und/oder Kinderarzt, Neurologen, Kieferorthopäden, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Pädaudiologen.  

Ihre Krankenkasse zahlt die Kosten der ärztlich verordneten Therapie in unserer Praxis entsprechend den Empfehlungen der Spitzenverbände der KK gemäß § 124 SGB V.

Patient*innen über 18 Jahre, die nicht von der Zuzahlung zu Heilmitteln befreit sind, zahlen pro Verordnung eine Praxisgebühr von 10,00 € und außerdem einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten.

CJD Praxis Schlaffhorst-Andersen

Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie
Bornstraße 22 (!)
31542 Bad Nenndorf
Tel. 05723-941824
Fax 05723-9898278

praxisleitungnospam@schlaffhorst-andersen.de

Wegbeschreibung

Qualitätsmanagement

Wir wenden ein Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001:2015 an.